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Nach vorangegangenen Bürgerkonferenzen in Vierkirchen wurde 2008 der Arbeitskreis Senioren gegründet (AKS-Vierkirchen). Die Themen und Aufgaben des Arbeitskreises sind und waren von Beginn an sehr vielseitig.
Der Schwerpunkt der Arbeit des AKS liegt darin, sich für die Bedürfnisse und Wünsche ältere Menschen einzusetzen. Um diese genauer zu ermitteln wurde durch die Arbeitsgruppe – in Zusammenarbeit mit der Gemeinde – im Herbst 2014 eine persönliche Befragung bei 220 Senioren über 80 Jahren durchgeführt und ausgewertet.
Einer der wichtigsten Punkte war für unsere Senioren ihre Selbständigkeit und die Mobilität. Dazu gehören natürlich auch das barrierefreie Spazierengehen im Gemeindebereich und die Möglichkeit dabei Rastmöglichkeiten zu haben. Bis heute hat die Gemeinde Vierkirchen über 80 Bänke aufstellen lassen und weitere Stellplätze werden geprüft.
Nach dem Motto des VdK „Weg mit den Barrieren“ begehen Gruppen des Arbeitskreises Vierkirchen die Gemeinde, um danach die entdeckten Hindernisse und Stolperfallen beseitigen zu lassen. Davon profitieren alle Menschen mit Bewegungseinschränkung sowie Eltern mit Kinderwagen. Nach Abschluss der Netzwerksarbeiten und der Straßenteerung wird die Arbeitsgruppe einen Spazierwegeplan erstellen, mit Empfehlungen und Hinweisen für kleine oder größere Spazierwege für Senioren. Welche der Wege für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar sind, wird noch geprüft.
Viele der Initiativen konnten in den vergangenen Jahren vorangebracht werden bzw. sind immer wieder neu in der Überlegung wie z.B. die 5. Auflage des Senioren A-B-C mit wichtigen Informationen für Senioren.
Unsere Arbeitsgruppe: Marita Weinsziehr, Sabine Regel, Brigitte Meister, Gerhard Dirlenbach.
Wer gerne in unserem Team mitarbeiten möchte, ist herzlich willkommen!
Gerhard Dirlenbach, Telefon 08139/6153
Demenz – und trotzdem mitten im Leben
Diese Zusammenstellung informiert Sie über die Demenz-Erkrankungen und darüber, wo Sie Hilfen und Ansprechpartner finden und zeigt Ihnen auch Ihre Rechte auf finanzielle Mittel auf. Sie sind nicht alleine!
Jetzt regeln, was später wichtig ist
Wenn ich plötzlich ins Krankenhaus muss – wie finden meine Angehörigen die wichtigen Papiere? Mit der Notfallmappe wird es einfach und übersichtlich, wenn wir uns selbst nicht kümmern können. Hier finden Ihre Angehörigen oder Vertrauenspersonen alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Die Notfallmappe des Landkreises Dachau erhalten Sie bei uns in der Gemeindeverwaltung oder beim Landkreis-Seniorenbeirat – und jetzt NEU:
Allgemeine Informationen
Die Rentenstelle der Gemeinde bietet für alle Bürger, die in Vierkirchen wohnen, Auskünfte in Angelegenheiten der Sozialversicherung.
Es werden Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung mit dem Bürger erstellt, Sachverhalte aufgeklärt, Beweismittel beigefügt und die Unterlagen an den Versicherungsträger weitergeleitet.
Sie erhalten Informationen und Hilfestellung zu folgenden Themen:
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und sämtliche Versicherungsunterlagen.
Kosten
Auskunft, Beratung und Hilfestellung sind kostenfrei.
Rentensprechtage im Landratsamt
Einmal im Monat finden im Landratsamt ein Rentensprechtag (jeweils Donnerstags) statt.
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über das kostenfreie Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung (0800) 100048015 von Montag bis Donnerstag 07.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr.
Sprechzeiten: Jeden 4. Donnerstag im Monat 15:00 – 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung, im Rathaus oder bei Ihnen zu Hause
Der Bezirk Oberbayern ist für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dachau wohnortnah erreichbar: Beim wöchentlichen Sprechtag im Pflegestützpunkt beraten wir vertraulich und kompetent zu unseren sozialen Leistungen. Unsere Beratung vor Ort richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige.
Wir informieren und unterstützen bei allen Fragen rund um die Antragstellung, bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sowie zur Art und Dauer der Hilfegewährung. Im Mittelpunkt der Beratung steht das individuelle Wunsch- und Wahlrecht – mit dem Ziel, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestmöglich zu verwirklichen. Selbstverständlich arbeiten wir intensiv mit dem Landratsamt und dem örtlichen Sozialwesen zusammen.
Unser Sprechtag findet einmal wöchentlich im Pflegestützpunkt statt. Die Mitarbeitende des Bezirks, Judith Falk, berät Sie gerne individuell, kompetent und vertraulich zu allen Leistungen des Bezirks Oberbayern.
Die Vor-Ort-Beratung ist jeden Mittwoch persönlich erreichbar:
Pflegestützpunkt Dachau
Am Oberanger 14, 85221 Dachau
Wir bieten Ihnen eine offene Sprechzeit von 10-12 Uhr an.
Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen jeden Mittwoch für persönliche Beratungstermine zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an:
Telefon: 089 2198-21064 (Montag bis Freitag) oder
E-Mail: beratung-dah@bezirk-oberbayern.de
Die Beratung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern können Sie sich auf www.bezirk-oberbayern.de informieren. Dort finden Sie auch alle Anträge, Formulare und Publikationen zum Herunterladen.
Seniorennachmittag
jeden ersten Donnerstag um 13:30 Uhr im Katholischen Pfarrsaal, Gröbmaierstraße 10.
Ansprechpartnerin Frau Brigitte Meister, Telefon 08139 / 9 24 23
Evangelischer Seniorennachmittag
jeden zweiten Dienstag um 14:00 Uhr im Evangelisch-Lutherischen Gemeindehaus, Bahnhofstr. 13.
Ansprechpartnerin Frau Sabine Regel, Telefon 08139 / 99 58 09
Auf der Homepage des Landratsamtes in Dachau finden Sie umfangreiche Beratungsangebote zum Thema Wohnen im Alter
Mit der Entscheidung des Vierkirchner Gemeinderates, die Bürgerstiftung Vierkirchen mit 50.000 Euro auszustatten, wurde der Grundstein für die erste kommunale Bürgerstiftung im Landkreis Dachau gelegt.
Die „Bürgerstiftung Vierkirchen” ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Vierkirchen tätig:
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus sieben Personen, bestehend aus dem 1. Bürgermeister Vierkirchens, einem Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht) und fünf Bürger/innen der Gemeinde zusammensetzt. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.
Wenn auch Sie sich als Stifter für die „Bürgerstiftung Vierkirchen“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Vierkirchen oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Dachau. Selbstverständlich nimmt die „Bürgerstiftung Vierkirchen“ nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 500,– Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Dachau:
NEU! IBAN DE74 7005 1540 0281 0454 27, BIC: BYLADEM1DAH.
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Vierkirchen (bitte ab 500,– Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)
Den Antrag zur Förderung eines Projektes über die Bürgerstiftung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen der rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Grundlagen finden Sie auf der Homepage Stifterforum Dachau.
NEU Jahressteuergesetz 2020
Information über Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendensteuerrecht
Am 28.12.2020 wurde das Jahressteuergesetz 2020 verkündet, das eine Erleichterung bei der Geltendmachung von Spenden beinhaltet.
Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis wurde von bisher 200 Euro auf 300 Euro angehoben. Daher wird der Treuhänder der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau“, die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, künftig erst ab einem Zuwendungsbetrag von größer 300 Euro eine förmliche Zuwendungsbescheinigung ausstellen.
Bei Fragen können Sie sich vorab gerne an uns wenden (Telefon 08139 9314 10).
Seit September 2020 gibt es im Caritas-Zentrum Markt Indersdorf ein neues Beratungsangebot: die „Fachstelle Wohnen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit“.
Finanziert wird die „Fachstelle Wohnen“, wie die Stelle kurz genannt wird, durch die Gemeinden Erdweg, Haimhausen, Markt Indersdorf, Röhrmoos, Schwabhausen, Vierkirchen und Weichs.
Mit vielseitigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten richtet sich die „Fachstelle Wohnen“ an alle Bürgerinnen und Bürger der oben aufgeführten Gemeinden, die aus verschiedensten Gründen von Obdachlosigkeit bedroht sind. Als präventiv arbeitende Fachstelle hat sie den Auftrag, Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu verhindern und den Erhalt des Mietverhältnisses z. B. durch eine einvernehmliche Lösung zwischen Mieter/-in und Vermieter/-in zu erzielen.
Betroffene können sich an die Beratungsstelle wenden, wenn sie mit Mietzahlungen im Rückstand sind, eine Wohnungskündigung oder Räumungsklage erhalten haben oder aus sonstigen Gründen in Sorge sind, ihre Wohnung zu verlieren.
Außerdem können sich auch Vermieter/-innen bei ausbleibenden Mietzahlungen an die Fachstelle wenden, wenn sie vermuten, dass die Mietpartei Beratungsbedarf hat, um die Miete weiterhin zahlen und Mietrückstände ausgleichen zu können.
Es ist nie zu spät, dieses Beratungsangebot wahrzunehmen. Erfahrungsgemäß erhöht jedoch ein frühzeitiges Aufsuchen professioneller Hilfen die Erfolgsaussichten.
Telefonische und persönliche Beratungsgespräche werden im Caritas-Zentrum Markt Indersdorf angeboten. Erreichbar ist die „Fachstelle Wohnen“ per E-Mail unter Fachstelle-Wohnen-DAH@caritasmuenchen.de und telefonisch unter 08136 – 1290 0 (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr und Mo-Do 13-15:00 Uhr).
Wer wir sind
Der Helferkreis Asyl wurde im Herbst 2014, als feststand, dass in absehbarer Zeit auch in unserer Gemeinde Asylbewerber untergebracht würden, gegründet. Im Mai 2015 bezogen die Ersten die Container am Naturbad. Die zahlreichen Helferinnen und Helfer bemühten sich, den in Vierkirchen untergebrachten Flüchtlingen die Eingewöhnung zu erleichtern und sie im Alltag zu unterstützen.
Wer sich einbringen möchte, wendet sich bitte an info@helferkreis-vierkirchen.de oder telefonisch an die Gemeindeverwaltung, Andrea Bestle (Tel. 08139/931410).
Das wichtigste Gut, das die Helferinnen und Helfer investieren, ist ihre Zeit. Manche bringen sich ab und an als Springer ein, andere geben regelmäßig Deutschunterricht, einige besuchen die Flüchtlinge mehrmals wöchentlich. Sie alle haben gemeinsam, dass sie den Flüchtlingen Respekt entgegenbringen und sie als das akzeptieren, was sie sind: Menschen in Not, die ihren eigenen Kulturkreis verlassen haben.
Dank und Weg für Spenden
Uns erreichen immer wieder Anfragen, ob und wie man für den Helferkreis Asyl oder die Asylbewerber spenden könne. Die Geldspenden für den Helferkreis bzw. für die Asylbewerber werden über die Konten der Gemeinde verwaltet.
Wer die Arbeit unterstützen möchte kann entweder den Helferkreis Asyl oder die Asylbewerber fördern.
Die möglichen Bankverbindungen lauten:
Empfänger: Gemeinde Vierkirchen
Verwendungszweck: Helferkreis Asyl Vierkirchen oder Asylbewerber
Sparkasse Dachau
IBAN: DE35 7005 1540 0150 2002 10
BIC: BYLADEM1DAH
Volksbank Raiffeisenbank Dachau
IBAN: DE05 7009 1500 0001 0035 00
BIC: GENODEF1DCA
Jugendarbeit
Petra Brunner
Nadine Eder (Schulbezogene Jugendarbeit)
Schulweg 1b
85256 Vierkirchen (Oberbayern)
Kontakt
Zweckverband Kinder- und Jugendarbeit
Telefon: (08133) 60 75
E-Mail: team@zweckverband-jugendarbeit.de
Insta: juz_vierkirchen
JUZ
Unser Jugendzentrum ist Treffpunkt für Jugendliche ab 13 Jahre.
Jugendreferent/in
1. Lena Eberl, Gemeinderätin (CSU)
2. Hans Kohmann, Gemeinderat (FW Vierkirchen)
Jugendbeauftragte
Stefanie Sedlmair
Sprechzeiten: Jeden 4. Donnerstag im Monat 15:00 – 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung, im Rathaus oder bei Ihnen zu Hause
Beratung
Das Landratsamt Dachau stellt ein umfassendes Beratungsangebot unter Leben mit Behinderung zur Verfügung.
Erweitertes Beratungsangebot
Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) berät Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte aber auch deren Angehörige kostenlos. Außerdem unterstützt sie Ratsuchende, wenn es um ihr Recht auf Selbstbestimmung, die eigenständige Lebensplanung und um die gesellschaftliche Teilhabe geht. Häufige Themen sind die medizinische Rehabilitation, Arbeit, Bildung und Wohnen. Eine wesentliche Rolle spielt die Beratung, die natürlich vertraulich ist und auf Augenhöhe stattfindet. Hier beraten Betroffene Betroffene (Peer Counseling). Rechtliche Beratung und Begleitung vor Gericht wird nicht angeboten.
Warum es uns gibt
Die gegenseitige Hilfe ist unter guten Nachbarn immer schon selbstverständlich. Leider haben nicht alle das Glück, einen Nachbarn zu haben, der Not erkennt und auch helfen kann.
Miteinander und füreinander
Das machen wir
Unser Dienst ist ehrenamtlich und in der Regel unentgeltlich. Bei Fahrdiensten erlauben wir uns, die gefahrenen Kilometer anzusetzen. Umfangreichere Hilfeleistungen müssen ebenfalls selbst bezahlt werden. Unter Umständen können Krankenkassen oder das Sozialamt als Kostenträger in Anspruch genommen werden. Für Personen ab Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit manche Dienstleistungen der Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abzurechnen.
So weit es in unseren Kräften steht, helfen wir allen, die Hilfe brauchen. Fachlich wird die Nachbarschaftshilfe Vierkirchen durch das Caritas-Zentrum Dachau begleitet.
Die Schweigepflicht nehmen wir sehr ernst!
Bitte melden Sie sich, wenn dringend Hilfe gebraucht wird oder ein Notfall vorliegt bei Frau Bestle in der Gemeindeverwaltung, Telefon 08139 93 14 10.
NEU: Digitalsprechstunde wurde in die Nachbarschaftholfe integriert
Senioren können mit ihren Fragen und Problemen rund um Smartphone, Tablet und PC einen individuellen Termin vereinbaren und werden von ausgebildeten Digitalbegleitern individuell beraten. Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause oder wenn Sie das nicht wünschen, im Rathaus (Nebenzimmer Bürgerbüro) statt. Scheuen Sie sich nicht und melden Sie sich bei Frau Bestle im Rathaus unter der Telefonnummer 08139 93 14 10.
Wir freuen uns auf Sie!
Helfen Sie uns beim HELFEN
Immer mehr Menschen leben allein, sind krank und brauchen Hilfe oder etwas Abwechslung in ihrem Alltag.
Wenn Sie eine sinnvolle und auch zufriedenstellende Tätigkeit suchen, gern mit Menschen zu tun haben, dann sind Sie herzlich eingeladen, etwas von Ihrer Zeit zu verschenken.
Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit den Interessierten und bisherigen Helferinnen und Helfern, können Sie sich auch gerne aus erster Hand informieren und Ihre Fragen einbringen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte melden Sie sich bei Frau Bestle in der Gemeindeverwaltung unter Telefon 08139 93 14 10 oder netzwerk@vierkirchen.de.
Mit den Spenden aus dem Sozialfond werden notleidende Bürger der Gemeinde Vierkirchen unterstützt.
Auf folgende Konten können Sie einzahlen:
Sparkasse Dachau
IBAN: DE35 7005 1540 0150 2002 10
BIC: BYLADEM1DAH
Volksbank Raiffeisenbank Dachau
IBAN: DE05 7009 1500 0001 0035 00
BIC: GENODEF1DCA
Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Sozialfond“ an.
Für Beträge bis zu 300 Euro gilt der Kontoauszug als Nachweis der Zuwendung gegenüber dem Finanzamt. Für darüber hinausgehende Beträge erhalten Sie auf Wunsch von uns eine Zuwendungsbestätigung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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