Sie sind hier: Startseite » Leistungsbeschreibungen » Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Öffnungszeiten: N/A
Copyright 2026 © Alle Rechte vorbehalten.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: